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Deutschland
1931. Doris, 18 Jahre jung, arbeitet in einem Anwaltsbüro
an der Schreibmaschine und ist mit ihrem Leben und ihren Aussichten
unzufrieden. Sie
möchte ihrem kleinbürgerlichen Milieu entkommen und
beschließt, im pulsierenden Leben
Berlins „ein Glanz“ zu werden.
Für
ihren Traum von Liebe, Luxus und Karriere ist die Weltstadt mit
ihren unerschöpflichen Angeboten an Kinos, Theatern,
Tanzpalästen und Flanierstraßen
das einzige in Frage kommende Ziel. Der glitzernd-bunten Scheinwelt der
Film- und
Schlagerstars steht der glanzlose Alltag mit Massenarbeitslosigkeit,
Kriminalität
und vor allem oberflächlichen Männerbekanntschaften
entgegen. In den Beziehungen,
die Doris eingeht, erlebt sie das Herabsinken in die Halbwelt, aber
auch Momente
des Glücks und der Hoffnung, wie sie ihrem
„Taubenbuch“ anvertraut.
Hurra!
Eine schreibende Frau mit Humor, sieh mal an!
(Kurt Tucholsky)
Irmgard
Keuns Roman „Das kunstseidene Mädchen“,
die Vorlage
unserer Stückfassung, schildert in Tagebuchform ein knappes
Jahr aus dem Leben
dieser jungen Frau.
Keun
versucht die „Deutsche Wirklichkeit“ aus dem
eingeschränkten Blickwinkel eines einfachen Bürgers
zu beschreiben, dabei
wird keine Deutung der politischen und sozialen Struktur hinter dem
Alltagsleben versucht. Die naive Sichtweise, der Sprachwitz, die
Schlagfertigkeit und die Beobachtungsschärfe von Doris, der
Protagonistin,
wirken im Roman wie normales Drauflosreden.
Döblin
und Tucholsky waren begeistert von dem Roman,
der die Suche nach dem kleinen und großen Glück in
der großen Stadt,
mit Schlagern, Sentiment und wilden Männergeschichten zeigt.
Keuns
eigenes Leben weist deutliche Parallelen
zum Roman auf, sie sieht auf sich selbst wie Doris: „Irmgard
Keun hatte
zur Wahrheit ihrer Lebensumstände ein ganz spezielles
Verhältnis: mal
aufrichtig, mal leichtsinnig, mal erfinderisch aus Sehnsucht nach
Erfolg,
mal phantasievoll aus Lust, unehrlich aus Not, mal verschwiegen aus
Schonung.“
(Keun-Biografin Hiltrud Häntschel) Ihre Romane wurden 1933 von
den
Nationalsozialisten auf die „Schwarze Liste“
gesetzt, beschlagnahmt
und als „Asphaltliteratur mit antideutscher
Tendenz“ verboten.
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